Mediakit Förderprojekte
Die EU-Förderung soll in der Öffentlichkeit sichtbarer werden. Wie bisher auch wollen wir dazu die Ziele der Förderung in Bayern erklären, die geförderten Vorhaben vor Ort bekannt machen und die erzielten Ergebnisse kommunizieren. So wollen wir den Mehrwert der EU-Förderung für Bayern und die Bevölkerung hervorheben.
Vermehrt wollen wir in dieser Förderperiode auch die soziale Dimension der EU-Förderung in den Fokus rücken. Dabei sind alle Akteurinnen und Akteure gefragt. Die Kommunikationsaktivitäten der Projektträger sind besonders wichtig, weil sie die Projekte und die Teilnehmenden am besten kennen.
Inhaltsverzeichnis
Publizitätspflichten
Mit der EU-Förderung sind einige Publizitätspflichten verbunden. Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Projekts durch die Europäische Union deutlich sichtbar hinzuweisen, indem er
- sofern solche bestehen, auf seiner offiziellen Website und seinen Social-Media-Sites das Projekt einschließlich der Ziele und Ergebnisse kurz beschreibt (verhältnismäßig zur Höhe der Unterstützung), und die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union hervorhebt
- die Unterstützung der Europäischen Union auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial zum Projekt, die für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmende bestimmt sind, in Form einer Erklärung sichtbar hervorhebt
- an einer für die Öffentlichkeit deutlich sichtbaren Stelle mindestens ein Plakat in A3 oder größer oder eine gleichwertige elektronische Anzeige mit Informationen zum Projekt anbringt und darauf die Unterstützung der Europäischen Union hervorhebt. Für diesen Zweck kann der Online-Generator der Europäischen Kommission für Poster verwendet werden.
Das Logo der Europäischen Union ist bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen als Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert aufzunehmen. Im Sachbericht des Erstattungsverfahrens zum Projekt ist über die durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen zu berichten.
Kommt der Projektträger seinen Publizitätsverpflichtungen nicht nach, kann die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 3 % der bewilligten Zuwendung (ESF+-Mittel) für das betroffene Projekt kürzen.
Mehr über die Publizitätspflichten erfahren Sie in dem Leitfaden Publizitätspflichten.
Social Media und Presse
Wir wollen die Projektträger bestmöglich bei der öffentlichen Kommunikation von ihren Projekten unterstützen. Deshalb haben wir Tipps für Social Media und Presse zusammengestellt. So können die Projektträger bestmögliche Ergebnisse bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit erzielen und die Projekte sichtbar machen. Hier gelangen Sie zur Seite Social Media und Presse.
Präsentation zum Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern
Die folgende Präsentation kann für die Information der Teilnehmenden über die ESF+ Förderung verwendet werden:
Videoerstellung
Auf der Unterseite Videoerstellung stellen wir Ihnen Tools zur Verfügung, um Ihre Videos über ESF+ geförderte Projekte professionell zu erstellen. Sie finden auf der Seite auch einen Videoabspann, den Sie unentgeltlich nutzen können.
Vorlagen
Auf der Unterseite Vorlagen finden Sie die Logos für die Förderung von ESF+ Projekten in Bayern sowie wichtige Vorlagen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.