Aufrufe zur sozialen Innovation
Das bayerische ESF-Programm unterstützt innovative Maßnahmen, die zur Wettbewerbsfähigkeit Bayerns beitragen. Die Unterstützung sozialer Innovationen leistet einen Beitrag dazu, dass die Politik besser auf den sozialen Wandel reagieren kann. Gefördert werden vor allem innovative Modellprojekte – von der Konzeption bis zur Umsetzung in allen Bereichen des Programms des ESF+ in Bayern.
Eckdaten Soziale Innovation
Ziel
Ziel ist die lokale oder regionale Erprobung, Bewertung und Umsetzung von innovativen Lösungen in größerem Maßstab. Dabei sollen soziale Bedürfnisse auf lokaler oder regionaler Ebene aufgegriffen werden.
Inhalt
In regelmäßigen Aufrufen durch die Verwaltungsbehörde werden Bereiche für soziale Innovationen festgelegt, die den aktuellen Handlungsbedarfen auf Basis einer sozioökonomischen Analyse entsprechen. Die Aufrufe können in den drei Bereichen des Programms ESF+ Bayern 2021-2027 Beschäftigung, Bildung und Inklusion geplant werden.
Innovationsausschuss
Der Innovationsausschuss ist ein Unterausschuss des Begleitausschusses ESF+ in Bayern. Er wurde gebildet, um Expertise bei der Bewertung und Auswahl von innovativen Projekten einzubringen.
Der Innovationsausschuss hat neun Mitglieder. Folgende Institutionen sind im Innovationsausschuss vertreten:
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Verwaltungsbehörde ESF in Bayern
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Vertreter der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II
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Bayerischer Handwerkstag
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Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
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Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern
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Bayerischer Städtetag
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Bayerischer Landkreistag
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Vertreter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II
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Deutscher Gewerkschaftsbund
Aktuelle Aufrufe
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Soziale Innovation. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
- Förderhinweise Soziale Innovation
- Personalkostenabrechnung - „Pauschale 1.720“
- Berechnungsblatt zur Pauschale 1.720
- Restkostenpauschale Soziale Innovation
- Definition von direkten, indirekten Kosten und Personalkosten
- Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
- Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung
- Teilnehmenden-Fragebogen für Priorität 2: Soziale Innovation
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: Verwaltungsbehörde ESF in Bayern
Fr. Traykova
Telefon: 089 / 1261 1407
E-Mail: dessislava.traykova@stmas.bayern.de
Fr. Maria Knoll
Telefon: 089 / 1261 1409
E-Mail: Maria.Knoll@stmas.bayern.de