Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
Für Langzeitarbeitslose bzw. Arbeitslose mit Fluchthintergrund stellt nicht schon die Langzeitarbeitslosigkeit per se ein Vermittlungshemmnis dar. Zu häufig mangelnder Qualifizierung treten oft auch noch mangelnde Sprachkenntnisse hinzu. Zweck der Förderung ist es, diese Defizite durch Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung auszugleichen und so die Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund zu verbessern.
Eckdaten Förderaktion 10.2
Ziel
Integration in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Verbesserung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
Inhalt
- Kombination von individueller Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung
- Abbau von Vermittlungshemmnissen als Beschäftigungsrisiko, sowie individuelle und persönliche Stabilisierung
- Ergänzung von beruflicher Sprachqualifizierung
Zielgruppe
Erwerbsfähige, erwachsene Frauen oder Männer mit Fluchthintergrund im Bürgergeld-Bezug, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen.
Antragstellerinnen und Antragsteller
Weiterbildungsanbieter
Förderung
50 % ESF+ Mittel und 20 % Landesmittel
Weitere Informationen / Rechtshinweise
- Die regional zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter sind einzubinden (arbeitsmarktliche Stellungnahme).
- Der Aufenthalt in Deutschland darf vier Jahre nicht überschreiten.
- Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 10.2, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
- Flyer Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
- Förderhinweise Aktion 10.2 "Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund"
- Aufbau der konzeptionellen Voranfrage für Förderaktion 10
- Arbeitsmarktliche Stellungnahme Förderaktion 10.2
- Pauschalen für Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Leistungen für Sozialversicherung
- Personalkostenabrechnung - „Pauschale 1.720“
- Pauschalsatz für Restkosten in der Förderaktion 10
- Definition von direkten, indirekten Kosten und Personalkosten
- Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung
- Informationen für die Teilnehmenden zur Datenerhebung
- Teilnehmendenfragebogen für die Förderaktion 10 und 11
- Leitlinien Kosten und Finanzierung Förderperiode 2021-2027
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien
- Orientierungshilfe zur Vergabe
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde
Hr. Walter Armgart
Telefon: 089/ 1261-1421
E-Mail: walter.armgart@stmas.bayern.de
Fr. Mandy Busse
Telefon: 089/1261-1408
E-Mail: mandy.busse@stmas.bayern.de