Vier Personen sitzen an Tischen und schreiben.

Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund

Für Langzeitarbeitslose bzw. Arbeitslose mit Fluchthintergrund stellt nicht schon die Langzeitarbeitslosigkeit per se ein Vermittlungshemmnis dar. Zu häufig mangelnder Qualifizierung treten oft auch noch mangelnde Sprachkenntnisse hinzu. Zweck der Förderung ist es, diese Defizite durch Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung auszugleichen und so die Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund zu verbessern.

Eckdaten Förderaktion 10.2

Ziel

Integration in den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Verbesserung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Inhalt

  • Kombination von individueller Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung
  • Abbau von Vermittlungshemmnissen als Beschäftigungsrisiko, sowie individuelle und persönliche Stabilisierung
  • Ergänzung von beruflicher Sprachqualifizierung

Zielgruppe

Erwerbsfähige, erwachsene Frauen oder Männer mit Fluchthintergrund im Bürgergeld-Bezug, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen.

Antragstellerinnen und Antragsteller

Weiterbildungsanbieter

Förderung

50 % ESF+ Mittel und 20 % Landesmittel

Weitere Informationen / Rechtshinweise

  • Die regional zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter sind einzubinden (arbeitsmarktliche Stellungnahme).
  • Der Aufenthalt in Deutschland darf vier Jahre nicht überschreiten.
  • Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Downloads

In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 10.2, die alle Förderbedingungen enthalten. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, sind ebenfalls unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: ESF-Verwaltungsbehörde

Hr. Walter Armgart
Telefon: 089/ 1261-1421
E-Mail: walter.armgart@stmas.bayern.de

Fr. Mandy Busse
Telefon: 089/1261-1408
E-Mail: mandy.busse@stmas.bayern.de