Dame vor Computer

Förderaktion 4.2 „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“

Eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Menschen, die aufgrund persönlicher Gründe keine Vollzeitausbildung absolvieren können, einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen. Die Durchführung einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit kann für die Unternehmen allerdings einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Um dennoch Teilzeitausbildungen zu ermöglichen, unterstützen wir Betriebe finanziell, wenn sie Azubis in Teilzeit ausbilden. Ziel von „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu erhöhen.

Geht es um eine Vollzeitausbildung von sog. benachteiligten jungen Menschen? Dann finden Sie hier die relevanten Informationen.

Eckdaten Förderaktion 4.2

Ziel

Die Förderung soll die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöhen. Wir unterstützen Unternehmen daher finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen.

Inhalt

Betriebliche Ausbildungsplätze werden durch Zuschüsse an Unternehmen gefördert, die Teilzeitausbildungen ermöglichen. 

Zielgruppe

Personen ohne Altersbeschränkung, die eine Erstausbildung in Teilzeit absolvieren.

Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Ausbildungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die Personen – unabhängig von deren Alter – eine Berufsausbildung in Teilzeit nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO ermöglichen und die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.
  • Interessierte Unternehmen können online einen Fördercheck für "Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung" durchführen. Das Ergebnis des Förderchecks zeigt Ihnen am Ende an, ob das Teilzeitausbildungsverhältnis grundsätzlich förderfähig ist

Förderung

Zuschuss in Höhe von 320 Euro pro Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 18 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (bis zu 5.760 Euro).

Weitere Informationen / Rechtshinweise

In dem Dokument FAQ „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen in Bezug auf die Förderung. 

Die ESF+ Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Downloads

In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 4.2, die alle Förderbedingungen enthalten. Die Antragstellung und das gesamte Förderverfahren erfolgen ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021.

 

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth

E-Mail: esf@zbfs.bayern.de
Telefon:  0921 / 6053 388 (vormittags)