Förderaktion 8: Förderung im Vorschulbereich
„Finanzschwache“ Gemeinden können nur ein Mindestangebot institutioneller Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Durch eine personelle Verstärkung des pädagogischen Personals im Rahmen der Förderung aus dem ESF+ wird der Anstellungsschlüssel und die Qualität der Betreuung verbessert. Die Ziele der Förderung sind die Chancengleichheit für ein förderliches, kindliches Aufwachsen durch ein qualitatives Betreuungsangebot und die Angleichung der strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb Bayern.
Eckdaten Förderaktion 8
Ziel
Steigerung der Qualität des frühkindlichen Bildungsangebots in besonders strukturell/finanziell benachteiligten Gemeinden zur Sicherstellung einer flächendeckenden Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.
Inhalt
- Förderung von zusätzlichem pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels und/oder der Fachkraftquote
- Einsatz zur Weiterentwicklung der Qualität, insbesondere i.R.d. kindbezogenen Förderung, der pädagogischen Gruppenarbeit sowie der Elternarbeit
- Angleichen unterschiedlicher struktureller Rahmenbedingungen durch Unterstützung finanzschwacher Gemeinden
Zielgruppe
Kitas mit Sitz in Gemeinden, die von struktureller/finanzieller Härte betroffen sind und in der Folge Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG vom Freistaat erhalten
Antragstellerinnen und Antragsteller
Freie, sonstige und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen nach Art. 3 BayKiBiG, die mit Mitteln der REACT-EU-Förderaktion 16 bis Ende 2023 gefördert wurden.
Förderung
100 % EU-Mittel für das Jahr 2024
Weitere Informationen / Rechtshinweise
- Anschluss an Förderaktion 16 REACT-EU: Erhöhung der Fachkraftquote in Kindertageseinrichtungen
- Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 8 ab Start der Förderung im Jahr 2024. Alle weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind, werden ebenfalls ab Start der Förderung im Jahr 2024 unten verlinkt. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ZBFS, Z-Team VI 3
Fr. Konrad
Telefon: 0921 / 605-3323
E-Mail: projektauswahl-zbfs@zbfs.bayern.de
Fr. Chepel
Telefon: 0921 / 605-3630
E-Mail: projektauswahl-zbfs@zbfs.bayern.de