Zwei Männer arbeiten an einer Maschine. Sie tragen Schutzbrillen.

Förderaktion 4: Fit for Work – Chance Ausbildung

Manche Menschen haben es schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Persönliche Lebensumstände, Bildungs- und Qualifizierungsdefizite, mangelhafte soziale oder persönliche Kompetenzen oder die Situation am Ausbildungsmarkt behindern den Eintritt ins Berufsleben. Ziel von „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ist es, diesen benachteiligten Menschen – mit der Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen – den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern.

Eckdaten Förderaktion 4

Ziel

Die Förderung soll die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung für Menschen erhöhen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Inhalt

Betriebliche Ausbildungsplätze werden durch Zuschüsse an Unternehmen gefördert, die benachteiligte junge Menschen ausbilden oder eine Teilzeitausbildung ermöglichen. 

Zielgruppe

Junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen unter 25 Jahren. Für Teilzeitausbildungsverhältnisse gilt keine Altersgrenze.

Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Ausbildungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die benachteiligten Menschen eine Berufsausbildung nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO ermöglichen und die Ausbildung in Bayern durchführen.
  • Interessierte Unternehmen können online einen Fördercheck für "Fit for Work-Chance Ausbildung" durchführen. Das Ergebnis des Förderchecks zeigt Ihnen am Ende an, ob das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich förderfähig ist

Förderung

Zuschuss in Höhe von 360 Euro pro Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (max. 5.760 Euro).

Weitere Informationen / Rechtshinweise

  • In dem Dokument FAQ „Fit for Work – Chance Ausbildung“ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen in Bezug auf die Förderung. 
  • Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Downloads

In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Förderhinweise für die Förderaktion 4, die alle Förderbedingungen enthalten. Die Antragstellung und das gesamte Förderverfahren erfolgen ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth

E-Mail: esf@zbfs.bayern.de
Telefon:  0921 / 6053 388 (vormittags)