Sechs Jugendliche arbeiten in einem Werksraum an unterschiedlichen Stationen.

Förderaktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ dient dem Zweck, das Bildungs- und Ausbildungspotential benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener zu erschließen, die ohne besondere (sozialpädagogische) Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden. Gefördert werden die bedarfsgerechte Einrichtung von BVJ „Neustart“-Klassen an Berufsschulen.

Eckdaten Förderaktion 9

Ziel

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ unterstützt benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, ihr Bildungs- und Ausbildungspotential zu erschließen und einen Ausbildungsabschluss zu erreichen.

Inhalt

  • Gefördert wird die Einrichtung von kooperativen Klassen des BVJ „Neustart“ an Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung), die zusammen mit einem externen Kooperationspartner durchgeführt werden
  • Dieser übernimmt neben einem Teil des Unterrichts v. a. die intensive sozialpädagogische Betreuung

Zielgruppe

Berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz mit besonderen persönlichen Problemlagen und den daraus resultierenden fehlenden beruflichen oder sonstigen Alternativen

Antragstellerinnen und Antragsteller

Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen, auch solcher zur sonderpädagogischen Förderung

Förderung

Aus ESF+ Mitteln – Förderung der sozialpädagogischen Betreuung der Schülerinnen und Schüler (derzeit bis zu 80.000 Euro, davon bis zu 72.000 Euro Mittel aus dem ESF+ und bis zu 8.000 Euro bayerische Landesmittel pro Klasse und Schuljahr)

Weitere Informationen / Rechtshinweise

Downloads

In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Richtlinie für die schulischen ESF-Maßnahmen der Förderaktionen 5, 6 und 9 sowie weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.

Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027

Anlage 3 zur Richtlinie - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“

Teilnehmendenfragebogen - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“

Leitlinien „Kosten und Finanzierung“ für die Aktionen 5, 6 und 9

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: ESF-Vollzugsstelle bei der Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern, SG 13

Fr. Eva Bortenschlager
Telefon: 0871 / 808 1603
E-Mail: esf@reg-nb.bayern.de