Förderaktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ dient dem Zweck, das Bildungs- und Ausbildungspotential benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener zu erschließen, die ohne besondere (sozialpädagogische) Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden. Gefördert werden die bedarfsgerechte Einrichtung von BVJ „Neustart“-Klassen an Berufsschulen.
Eckdaten Förderaktion 9
Ziel
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ unterstützt benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, ihr Bildungs- und Ausbildungspotential zu erschließen und einen Ausbildungsabschluss zu erreichen.
Inhalt
- Gefördert wird die Einrichtung von kooperativen Klassen des BVJ „Neustart“ an Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung), die zusammen mit einem externen Kooperationspartner durchgeführt werden
- Dieser übernimmt neben einem Teil des Unterrichts v. a. die intensive sozialpädagogische Betreuung
Zielgruppe
Berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz mit besonderen persönlichen Problemlagen und den daraus resultierenden fehlenden beruflichen oder sonstigen Alternativen
Antragstellerinnen und Antragsteller
Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen, auch solcher zur sonderpädagogischen Förderung
Förderung
Aus ESF+ Mitteln – Förderung der sozialpädagogischen Betreuung der Schülerinnen und Schüler (derzeit bis zu 80.000 Euro, davon bis zu 72.000 Euro Mittel aus dem ESF+ und bis zu 8.000 Euro bayerische Landesmittel pro Klasse und Schuljahr)
Weitere Informationen / Rechtshinweise
- Die Förderung beginnt ab dem Schuljahr 2023/2024
- Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Webseite der Regierung von Niederbayern
- Die ESF+-Förderung ist eine freiwillige Förderung. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind
Downloads
In diesem Abschnitt „Downloads“ finden Sie die Richtlinie für die schulischen ESF-Maßnahmen der Förderaktionen 5, 6 und 9 sowie weiteren Unterlagen, die für die Antragstellung und für die Durchführung von Projekten relevant sind. Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank ESF Bavaria 2021.
Anlage 3 zur Richtlinie - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“
Teilnehmendenfragebogen - Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“
Leitlinien „Kosten und Finanzierung“ für die Aktionen 5, 6 und 9
Ansprechpersonen
Zuständige Stelle: ESF-Vollzugsstelle bei der Regierung von Niederbayern
Regierung von Niederbayern, SG 13
Fr. Eva Bortenschlager
Telefon: 0871 / 808 1603
E-Mail: esf@reg-nb.bayern.de