Charta der Grundrechte der Europäischen Union

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Sie ist für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden bei der Umsetzung von EU-Recht unmittelbar rechtlich bindend. In den Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. Zum Beispiel sind in Deutschland viele der in der Charta enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert.

Informationen zur GRC im Rahmen der Umsetzung des ESF+

Bei der Planung und Umsetzung von ESF+ Projekten ist die Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eine Voraussetzung dafür, dass EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Alle Maßnahmen müssen unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen.
Die ESF-Verwaltungsbehörde in Bayern hat am 01.02.2022 eine Bewertung und Prüfung zum bereichsübergreifenden Grundsatz "Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (GRC) durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Merkblatt  zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erstellt. 

Sofern Sie sich im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF+ geförderten Vorhabens in Ihren Grundrechten gemäß der Charta als verletzt ansehen, besitzen Sie hier die Möglichkeit der Beschwerde.