Neue Förderaktion und Vereinfachungen für die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen
Neue Regeln bei der Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
1. April 2025
Die geänderten Förderhinweise im Bereich der Qualifizierung für Arbeitslose bringen bedeutende Vereinfachungen und eine Verbesserung der Förderbedingungen. Die Neuerungen erleichtern den Zugang zu EU-Fördermitteln in den bestehenden Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose und Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund. Mit der neuen Förderaktion 10.3: Basis Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose können Maßnahmen von vier bis sechs Monate gefördert werden.
Förderaktion 10.1: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
Im Rahmen der Förderaktion 10.1 werden Projekte unterstützt, welche die berufliche Weiterbildung zum Ziel haben und als berufliche Qualifizierung mit betreuenden Elementen konzipiert sind. Zahlreiche Neuerungen gelten ab dem 1. April 2025, die wichtigsten Verbesserungen sind:
- Einstiegskorridor: Beginn mit vier Teilnehmenden mit stetigem Anstieg auf mindestens 8 Teilnehmenden nach den ersten vier Wochen möglich, das letzte Drittel der Maßnahme kann mit vier Teilnehmenden durchgeführt werden.
- Erhöhung der Sozialpädagogische Betreuung
- An der Qualifizierung entlang anerkannter Berufsbilder soll festgehalten werden. Die Pflicht für Bausteine nach BAVBVO wird aber aufgegeben und durch eine Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten (UE) ersetzt
- Für die Mindestdauer der Maßnahmen gibt es zwei Varianten:
- 180 UE berufliche Qualifizierung (Laufzeit gesamt vier bis sechs Monate)
- mind. 360 UE berufliche Qualifizierung (Laufzeit gesamt sechs bis zwölf Monate)
- Ein Modul mit berufsbezogener Sprachqualifizierung als Option wird möglich.
Förderaktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
Die Förderaktion 10.2 unterstützt Erwerbsfähige, erwachsene Frauen oder Männer mit Migrationshintergrund im Bürgergeld-Bezug, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen. Folgende Förderbedingungen wurden angepasst:
- Erweiterung der Zielgruppe:
- Erwerbsfähige, volljährige Personen mit Fluchthintergrund (Anerkennung nicht länger als zehn Jahre (früher vier Jahre)
- Teilnehmende mit Migrationshintergrund (der ersten Generation) möglich, die nicht länger als zehn Jahre in Deutschland leben
- erwachsene Personen mit Fluchthintergrund mehr als 50% der Teilnehmenden.
- Berufliche Qualifizierung mit mind. 180 UE im Rahmen eines anerkannten Ausbildungsberufes oder gleichwertigen Berufsausbildung
- Auch hier Einstiegskorridor mit vier Teilnehmenden zu Beginn mit stetigem Anstieg auf mindestens 8 Teilnehmenden nach den ersten vier Wochen möglich, das letzte Drittel der Maßnahme kann mit vier Teilnehmenden durchgeführt werden.
Förderaktion 10.3: Basis Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose
Die neue Förderaktion 10.3 trägt dazu bei, durch Basisqualifizierungen und kürzere Maßnahmen die Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose zu verbessern. Folgende Rahmenbedingungen gelten für diese Förderaktion:
- Förderhöhe 70 % (50% EU-Mittel und 20% Landesmittel)
- Mindestteilnehmendenzahl 8 Personen, Einstiegskorridor von vier Teilnehmenden im ersten Drittel und im letzten Drittel der Maßnahme möglich
- Dauer einer beruflichen Qualifizierung mindestens 140 Unterrichtseinheiten
- Drei verpflichtende Komponenten:
- Aktivierung, Motivation und Vermittlung von beruflichen Schlüsselqualifikationen
- Vermittlung von beruflichen Grundkenntnissen und Fertigkeiten
- Sozialpädagogische Begleitung und Betreuung
- Berufsbezogene Sprachqualifizierung mit bis zu 110 UE möglich
- Dauer der Maßnahme vier und bis sechs Monate
Die Förderung erfolgt ausschließlich digital über ESF Bavaria 2021. Weitere Informationen zu den neuen Förderhinweisen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Förderaktionen.