Erhöhung der Förderung und Vereinfachungen für die berufliche Weiterbildung
Neue Regeln bei der Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
05. Februar 2025
Die geänderten Förderhinweise im Bereich der Weiterbildung für Erwerbstätige bringen bedeutende Vereinfachungen und eine Verbesserung der Förderbedingungen. Die Neuerungen haben positive Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung und erleichtern den Zugang zu EU-Fördermitteln. Im Fokus stehen die Förderaktionen 1.1 'Weiterbilden für die Zukunft', 1.2 'Frauen im Beruf stärken - Qualifizierung und Chancengleichheit' und 1.3 'Betriebliche Weiterbildung'.
Förderaktion 1.1 'Weiterbilden für die Zukunft'
Im Rahmen der Förderaktion 1.1 werden berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse für Erwerbstätige gefördert. Zahlreiche Neuerungen gelten ab dem 1. Februar 2025, die wichtigsten Verbesserungen sind:
- Erhöhung der ESF+ Förderung auf 50%
- Reduzierung der Mindestteilnehmendenzahl auf 8 Personen
- Verkürzung der Dauer der Maßnahmen auf mindestens 20 Unterrichtseinheiten.
Förderaktion 1.2: 'Frauen im Beruf stärken - Qualifizierung und Chancengleichheit'
Die neue Förderaktion 1.2 trägt dazu bei, Ungleichheiten am Arbeitsplatz auszugleichen und die berufliche Stellung von Frauen zu stärken. Die Zielgruppe wurde erweitert, um die Weiterbildung von berufstätigen Frauen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Unternehmen zu unterstützen. Folgende Rahmenbedingungen gelten für diese Förderaktion:
- Förderhöhe 60 % (40% EU-Mittel und 20% Landesmittel)
- Mindestteilnehmendenzahl 8 Personen
- Dauer einer Maßnahme mindestens 20 Unterrichtseinheiten.
Förderaktion 1.3: 'Betriebliche Weiterbildung'
Die Förderaktion 1.3 unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten eines Unternehmens. Folgende Förderbedingungen wurden angepasst:
- Erhöhung der ESF+ Förderung auf 50%
- Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl auf 5 Personen
- Verkürzung der Dauer der Maßnahmen auf mindestens 20 Unterrichtseinheiten.
Die Förderung erfolgt ausschließlich digital über ESF Bavaria 2021. Weitere Informationen zu den neuen Förderhinweisen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Förderaktionen.