Umstellung des Verfahrens zur Teilnehmenden-Datenerfassung

19.12.2023

Auf Anregung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) stellen wir zum 01.01.20241 im ESF+ in Bayern das Verfahren zur Erfassung der Daten der Teilnehmenden um. Betroffen davon sind zwei Punkte:

  1. ESF-Verwaltungsbehörde und Projektträger handeln künftig als eigenständige Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Auftragsverarbeitungsverhältnisse oder gemeinsame Verantwortlichkeiten liegen nicht vor.
  2. Die Erhebung der besonderen Kategorie personenbezogener Daten zur etwaigen Schwerbehinderung oder Gleichstellung und zur Zugehörigkeit zu einer anerkannten Minderheit erfolgt künftig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und g DSGVO. Damit ist eine Einwilligungserklärung des Teilnehmenden für die Erhebung dieser Daten nicht mehr erforderlich.

Anstatt des Teilnehmenden-Fragebogens mit den Teilen A bis E stellen wir künftig drei Dokumente zur Verfügung.

Was bedeutet das konkret für Sie:

  • Da Sie, als Projektträger, künftig als eigenständiger Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) handeln, müssen Sie auch die daraus folgenden datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen.
  • In den „Informationen für Projektträger zur Teilnehmenden-Datenerhebung“ sind die Wege der Erhebung und Übertragung der Teilnehmenden-Daten in ESF Bavaria 2021 beschrieben. Sie ändern sich nicht.
  • Innerhalb der ersten vier Wochen nach Maßnahmeeintritt des Teilnehmenden müssen die Eintrittsinformationen (Fragen 1 bis 24 des Muster-Fragebogens) in ESF-Bavaria 2021 erfasst sein. Die Austrittsinformationen (Fragen 25 bis 32 des Muster-Fragebogens) sind innerhalb von vier Wochen nach Maßnahmeaustritt des Teilnehmenden in ESF-Bavaria 2021 unter dem Reiter „Individualdaten“ auszufüllen. (Da je nach Förderaktion einige Fragen vorbelegt sind und daher nicht beantwortet werden müssen, ist die Nummerierung der Fragen nicht fortlaufend.)
  • Unterzeichnete Einwilligungserklärungen der Teilnehmenden sind für den ESF+ nicht mehr erforderlich. Sie müssen nicht mehr vorgelegt bzw. in ESF Bavaria 2021 hochgeladen werden.