Erfassung von Daten zu Eigentumsverhältnissen ist für Projektträger verpflichtend
24. Januar 2023
Datenbank ESF Bavaria 2021
Projektträger, die Anträge zur Förderung beim Europäischen Sozialfonds in Bayern stellen, müssen bestimmte Angaben zu ihren Eigentumsverhältnissen und zu Auftragnehmern machen. Diese Daten werden in der Datenbank ESF Bavaria 2021 abgefragt und sind teilweise für die Antragstellung verpflichtend.
Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern des Unternehmens oder der Institution (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Umsatzsteuernummer oder Steuer-ID-Nummer) sind zu hinterlegen, wenn für das Unternehmen oder Institution des Projektträgers eine Verpflichtung gemäß §§20 Geldwäschegesetz zur Eintragung in das Transparenzregister besteht. Weiterhin sind bei Auftragsvergaben über dem EU-Schwellenwert innerhalb des Projekts Daten zu Vertragsname, Vertragsdatum, Vertragswert, Bezugsnummer, Name des Auftragnehmers, Umsatzsteuernummer des Auftragnehmers und wirtschaftliche Eigentümer des Auftragnehmers (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Umsatzsteuernummer oder Steuer-ID-Nummer) in ESF Bavaria 2021 einzugeben.
Rechtliche Grundlage für die Hinterlegung der Daten ist Anhang XVII der VO (EU) 2021/1060. Folgende Datenfelder werden konkret abgefragt:
- Datenfeld 2
Angabe, ob es sich bei dem Begünstigten um eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Einrichtung, eine Einrichtung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit oder eine natürliche Person handelt. Geburtsdatum und Ausweisnummer bei einer natürlichen Person. Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer bei einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Einrichtung bzw. einer Einrichtung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit.
→ In ESF Bavaria 2021 wird das bei der Registrierung abgefragt und ist in der Projektträgerverwaltung hinterlegt. Diese Daten sind Pflichtangaben für die Antragstellung.
- Datenfeld 3
Angabe aller wirtschaftlichen Eigentümer des Begünstigten, falls vorhanden, nach Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/849, einschließlich Vorname(n) und Nachname(n), Geburtsdatum/Geburtsdaten und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder Steuer-Identifikationsnummer(n).
Die Mitgliedstaaten können dieser Anforderung entsprechen, indem sie die Daten verwenden, die in den in Artikel 30 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Registern gespeichert sind, sofern eine individuelle Identifikationsnummer angegeben ist.
→ In ESF Bavaria 2021 sind diese Angaben in der Projektträgerverwaltung zu hinterlegen. Diese Daten sind Pflichtangaben für die Antragstellung, sofern eine Verpflichtung gemäß §§20 GwG zur Eintragung in das Transparenzregister besteht.
- Datenfeld 23
Angabe, ob der Begünstigte oder andere Stellen, die das Vorhaben im Einklang mit den Vorschriften der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge durchführen, Auftragnehmer einsetzen, und – falls zutreffend – nach Unterzeichnung der entsprechenden Verträge:
a) Angabe aller Auftragnehmer, einschließlich Name und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer des/der Auftragnehmer(s),
b) Angabe der wirtschaftlichen Eigentümer des Auftragnehmers nach Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/849, einschließlich Vorname(n) und Nachname(n), Geburtsdatum/Geburtsdaten und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder Steuer-Identifikationsnummer(n) dieser wirtschaftlichen Eigentümer, und
c) Angaben zu den Verträgen (Datum des Vertrags, Name, Bezugsnummer und Vertragswert)
Die Mitgliedstaaten können der Anforderung nach Buchstabe b entsprechen, indem sie die Daten verwenden, die in den in Artikel 30 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Registern gespeichert sind, sofern eine individuelle Identifikationsnummer angegeben ist. Angaben in diesem Feld sind nur erforderlich, wenn es sich um öffentliche Ausschreibungsverfahren über den EU-Schwellenwerten handelt.
→ In ESF Bavaria 2021 sind diese Angaben im Stammblatt Projektträger zu hinterlegen.
- Datenfeld 25
Angabe, ob der Begünstigte für die Durchführung des Vorhabens die Finanzhilfe an andere Stellen weiterreicht. Falls zutreffend, Angaben zu: deren Namen, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer sowie Angaben zu den Vereinbarungen zwischen diesen Stellen und dem Begünstigten (Datum der Vereinbarung, Bezugsnummer und Vereinbarungswert)
→ In ESF Bavaria 2021 sind diese Angaben im Stammblatt Projektträger zu hinterlegen.