Begleitausschuss
Alle Fonds der Europäischen Union bilden eine aktive Partnerschaft mit Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft. Ein Ausdruck dieser Partnerschaft ist der Begleitausschuss für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Bayern 2021-2027. Der Begleitausschluss überwacht die Umsetzung des Programms des ESF+ in Bayern. Der Begleitausschuss hat in seiner ersten Sitzung am 13.05.2022 die Geschäftsordnung für die Förderperiode 2021-2027 beschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder des Begleitausschusses
Stimmberechtigte Mitglieder:
Je ein Vertreter der folgenden Institutionen mit jeweils einer Stimme:
- Verwaltungsbehörde ESF in Bayern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fondsverwaltung ESF
- Beauftragte oder Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Umweltbeauftragte/Umweltbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
- Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Regierung von Niederbayern
- Zentrum Bayern Familie und Soziales
Die genannten Institutionen verfügen gemeinsam über die Hälfte der Stimmen, derzeit insgesamt 13 Stimmen, die einheitlich abgegeben werden.
Je ein Vertreter der nachfolgenden Einrichtungen mit jeweils einer Stimme:
- Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns
- Bayerischer Industrie- und Handelskammertag
- Bayerischer Jugendring
- Bayerischer Handwerkstag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Bezirketag
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Bayern
- Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II in der jeweils gültigen Fassung
- Zugelassene kommunale Träger nach § 6 SGB II in der jeweils gültigen Fassung
- Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern
Die genannten Einrichtungen verfügen über die Hälfte der Stimmen, derzeit insgesamt 13 Stimmen.
Gäste:
Die Vertreterin oder der Vertreter der Europäischen Kommission nimmt an den Sitzungen des Begleitausschusses in beratender Funktion teil. Die Prüfbehörde und die Programmbehörde Rechnungsführung nehmen aufgrund der unmittelbaren Zuständigkeit zum ESF+ an den Sitzungen des Begleitausschusses als Gäste teil.
Innovationsausschuss
Der Innovationsausschuss ist ein Unterausschuss des Begleitausschusses ESF+ in Bayern. Dieser wurde gebildet, um dessen Expertise bei der Bewertung und Auswahl von innovativen Projekten zu nutzen.
Der Innovationsausschuss hat neun Mitglieder. Folgende Institutionen sind im Innovationsausschuss vertreten:
- Verwaltungsbehörde ESF in Bayern
- Vertreterinnen und Vertreter der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II
- Bayerischer Handwerkstag
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
- Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Landkreistag
- Vertreter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II
- Deutscher Gewerkschaftsbund
Interner Bereich
Für die Mitglieder im Begleitausschuss ist ein interner Bereich zur Einsichtnahme von wichtigen Unterlagen für die Sitzungen eingerichtet.
Login für Mitglieder des Begleitausschusses der Förderperiode 2021-27