Förderaktionen Förderperiode 2014-2020

Die Förderaktionen des ESF in der Förderperiode 2014-2020 können bis 2023 umgesetzt werden. Die meisten Förderaktionen sind bereits ausgelaufen und werden in der Förderperiode 2021-2027 fortgesetzt.  Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Unterlagen zu den Förderaktionen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle:  Regierung von Niederbayern 

Hr. Rolf Pielmeier 
Telefon: 0871 / 808-1661
E-Mail: rolf.pielmeier@reg-nb.bayern.de

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Regierung von Niederbayern

Fr. Sandra Krempl
Telefon: 0871 / 808-1603
E-Mail: sandra.krempl@reg-nb.bayern.de

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Regierung von Niederbayern 

Fr. Sandra Krempl 
Telefon: 0871 / 808-1603
E-Mail: sandra.krempl@reg-nb.bayern.de

Ansprechpersonen

Zuständige Stelle: Regierung von Niederbayern 

Fr. Sandra Krempl 
Telefon: 0871 / 808-1603
E-Mail: sandra.krempl@reg-nb.bayern.de

Publizität

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet sich der Begünstigte:

  • Auf die Unterstützung des Vorhabens aus dem ESF durch die Verwendung des ESF-Logos hinzuweisen (s. Downloadbereich)
  • Die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ESF zu informieren
  • Auf der eigenen Webseite eine kurze Beschreibung des Vorhabens einzustellen
  • Ein Plakat mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Union an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen (s. Downloadbereich)
  • Die Teilnehmenden der Maßnahme über die Finanzierung durch den ESF zu unterrichten (s. Downloadbereich)
  • Auf allen Unterlagen für die Teilnehmer oder für die Öffentlichkeit auf die finanzielle Unterstützung aus dem ESF hinzuweisen
  • Auf allen Unterlagen für die Teilnehmenden oder für die Öffentlichkeit auf die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union hinzuweisen